Anerkennung Ausbildungen, welche im Ausland absolviert wurden 123
Um Ultraschallausbildungen, welche im Ausland absolviert wurden, anerkennen zu lassen, ist ein Antrag bei der SVUPP einzureichen. Das Gesuch sollte eine detaillierte Beschreibung der Inhalte des Kurses enthalten, einschließlich folgender Informationen:
- Art des Kurses:
- Beschreibung des Kurses, ob es sich um eine Grundausbildung oder eine spezifische Fortbildung in einem bestimmten Bereich der pädiatrischen Sonografie handelt.
- Ort des Kurses:
- Angabe des Veranstaltungsortes oder der Institution, an der der Kurs stattgefunden hat.
- Kursleiter:
- Namen und Qualifikationen der Kursleiter, die die Ausbildung durchführen werden.
- Namen und Qualifikationen der Kursleiter, die die Ausbildung durchführen werden.
- Anzahl der Stunden:
- Gesamtstundenzahl des Kurses, die den Umfang der Ausbildung angibt.
- Lerninhalte:
- Detaillierte Auflistung der Lerninhalte, die im Rahmen des Kurses behandelt werden.
- Größe der Gruppe pro Tutor und Gerät:
- Informationen über das Verhältnis zwischen Teilnehmern und Tutoren während des praktischen Teils des Kurses
Die SVUPP wird das Gesuch prüfen und entscheiden, ob der Kurs für die Anerkennung in Frage kommt. Es ist wichtig, diese Schritte im Voraus zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung tatsächlich anerkannt wird und die Teilnahme später für die Fähigkeitsausweise berücksichtigt werden kann. Vollständiges Gesuch (Mail/Post) an:
Schweizerische Vereinigung für Ultraschall in der Pädiatrie SVUPP
c/o Frau Manuela Honegger
Marktgasse 13
4900 Langenthal
info@svupp.ch