(Supervidierte-) Untersuchungen
Eine Untersuchung umfasst einen Befund und die dazugehörigen Bilder. Supervision bedeutet, dass die Untersuchung direkt zusammen mit einem Supervisor durchgeführt wird oder der Supervisor bei Fortgeschrittenen nur den Befund kontrolliert.
Voraussetzungen für die Untersuchungen:
- Absolvierter Grundkurs
- Es müssen insgesamt 500 Untersuchungen durchgeführt werden, davon 200 unter Supervision.
- Es dürfen maximal 200 Untersuchungen beim Erwachsenen durchgeführt werden.
- Maximal 50 Untersuchungen dürfen aus den SVUPP-Kursen angerechnet werden.
- Es gibt keine inhaltlichen Voraussetzungen bezüglich des Umfangs pro Untersuchung.
- Die Untersuchungen (supervidierte, sowie die in Eigenverantwortung) müssen in Bild und mit Befundtext vorliegen. Die SVUPP und die SGUM behalten sich vor dies zu kontrollieren. Diese Regel ist eine Vorgabe des Weiterbildungsprogrammes und liegt nicht in den Händen der SVUPP, sondern des SIWF
- Inhaber des FA Sonografie beim Erwachsenen: 150 nicht superviderte Untersuchungen, 100 supervidierte Untersuchungen (max. 50 aus Kursen).
- Inhaber des FA Hüftsonografie müssen nur die Hälfte der Sonografien vorweisen.
- Zu den Untersuchungszahlen für die Fähigkeitsausweise: Grundsätzlich werden Untersuchungen anerkannt, die zwischen dem Grundkurs und der Schlussevaluation (bei der Hüftsonographie ist diese Teil des Schlusskurses) durchgeführt wurden. Gut begründete Ausnahmen sind auf Antrag möglich, bspw. Ausbildung im Rahmen von Rotationen.